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01
2024

Ausbildung zum „DD-Tauchlehrer“ im VDST

Zusatz Ausbildung zum TL für Menschen mit Behinderung

 

Jeder von uns kennt einen der wichtigsten Artikel in unserem Grundgesetz oder hat zumindest in der Schule oder Ausbildung einmal davon gehört:

Der Gleichheitsgrundsatz im Artikel 3 besagt u.a., dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf und gleich zu behandeln ist.

Aber was bedeutet Inklusion eigentlich im wahren Leben?

Wir alle kennen die Paralympics, die olympischen Spiele der Athletinnen und Athleten mit Behinderung und verfolgen die Erfolge der Athleten in insgesamt 30 Sommersportarten, die mit dem gleichen Elan dabei sind, wie die Sportler wenige Wochen zuvor.

Aber was hat das alles mit dem Tauchsport zu tun, ist es überhaupt denkbar, dass Menschen mit Behinderungen tauchen lernen können und sich unter Wasser bewegen???

Immerhin beträgt die Anzahl der Menschen mit Behinderungen in unsere Gesellschaft rund 10%.

Als mich Dirk Lehmann, Ansprechpartner für Menschen mit Behinderungen im TLV S-H vor einiger Zeit fragte, ob ich nicht Interesse daran hätte, mich zum Tauchlehrer für Menschen mit Behinderungen ausbilden zu lassen, sagte ich spontan zu. Mit dabei waren ebenfalls Fred Franke, TL2 im UW Club Baltic in Flensburg sowie natürlich „Lemmi“ als unser Ausbilder.

Auch im VDST wird das Thema seit Jahren bewegt und es finden, organisiert durch Bernd Wald, TL3 im Tauchsportlandesverband NRW, immer wieder Ausbildungsmodule statt, um diese Zusatzqualifikation für Tauchlehrer zu erlangen.

So fanden in diesem Jahr nach einigen organisatorischen Hürden, die es für die Organisatoren zu überwinden galt,im März in Stommeln bei Köln und im August am Speicherbecken Geeste in Niedersachsen zwei Ausbildungs-Module statt, um die theoretischen und praktischen Kenntnisse dafür zu erlangen.

Wer es einmal erlebt hat, mit wieviel Begeisterung und Elan Tauchsportler mit Behinderungen sich im und unter Wasser bewegen, wird das nie vergessen.

Da gibt es z.B. Vera, die seit ihrer Geburt lediglich mit einem Bein ohne Arme ihr Leben meistert oder Uwe und Heike, die querschnittsgelähmt im Rollstuhl sitzen.

Oder Luc, der schon im jugendlichen Alter durch mehrere Erkrankungen bereits fast erblindet ist.

Sie alle haben eins gemeinsam, dass sie – jeder individuell nach Art und Ausmaß der Behinderung- tauchen können.

 

Begleitetes Tauchen mit DTG im Hallenbad Stommeln bei Köln

 

 

Nach einer intensiven Beschulung über die medizinischen Hintergründe durch Albert Brüne, GTÜM Arzt und Sportmediziner aus Köln, wurden wir zunächst mit den Fragen konfrontiert, wie und in welcher Form Sportler mit Behinderungen eine TTU erlangen können, die immer Voraussetzung dafür ist, mit einer Tauchausbildung beginnen zu können.

Dann ging es in diesem ersten Modul zunächst ins Schwimmbad, wo wir in Kleingruppen ganz praktische Dinge erproben konnten, wie wir beispielsweise Rollstuhlfahrer sicher ins bzw. aus Wasser bekommen.

Oder um den Umgang mit Schwimmhilfen für querschnittsgelähmt Menschen, um sich mit den Armen unter Wasser fortbewegen zu können.

Vor wenigen Wochen wurden diese Techniken und vieles mehr dann an einem Wochenende unter „echten Bedingungen“ im Freiwasser, dem Speicherbecken Geeste bei Lingen, erprobt.

Tauchgänge unter „echten Bedingungen“ mit Ausbildern im Speicherbecken Geeste

 

 

Wir alle waren uns einig: „Inklusion im Tauchsport, natürlich geht das“. Einiges ist sicherlich aufwendig, aber die Mühe lohnt sich für alle Seiten auf jeden Fall.

Kleine Auswahl an unterschiedlichen Prothesen zur Ausübung des Tauchsports

 

Wir, die Teilnehmer des Seminars, bedanken uns beim DUC Stommeln und Bernd Wald sowie seinen zahlreichen Helfern für die viele Arbeit, die in der Organisation der Seminare gesteckt wurden.

 

Und was heisst das jetzt für die Vereine???

Geht sensibel mit Menschen mit Behinderungen um, die sich an Euch wenden und fragen, ob sie bei Euch tauchen lernen können. Es geht mehr, als man vielleicht auf den ersten Blick vermutet. Oder sprecht im Freundes-/Bekanntenkreis Interessierte an.

Natürlich muss ein GTÜM Arzt ein grundsätzliches Einverständnis geben, bevor die nächsten Hürden genommen werden können.

Wendet Euch bei Fragen diesbezüglich gerne an Dirk Lehmann, Fred Franke oder mich, gerne beantworten wir grundsätzliche Fragen oder versuchen, zu vermitteln.

Wir freuen uns auf zahlreiche Anfragen!!!

 

Matthias KuchinkeTL2 und VDST Tauchlehrer DD

Autor: Jorge Staack