19
03
2022

Vereinsseminar: DTSA * Seminar mit theoretischer Prüfung

Vereinsseminar: DTSA * Seminar mit theoretischer Prüfung

Wann

19.03.2022 - 20.03.2022    
9:00 - 15:00

Veranstaltungstyp

Termin:
19.03.-20.03.2022, jeweils 09:00-ca.15.00 Uhr

Veranstaltungsort:
Bruno-Bröker-Haus, Klaus-Groth-Straße, 22926 Ahrensburg

Seminarleitung:
Heiko Horns (TL*)

Zielgruppe:
DTSA*-Anwärter

Inhalt des Seminars:
Der Bewerber soll die Grundlagen des Tauchens in der Theorie erlernen.

Voraussetzungen:
Mindestalter: 13,5 Jahre (Sonderregelungen möglich)
Es gelten die Voraussetzungen nach GDL/VDST Ordnung für DTSA*

Lehrgangsgebühr:
40 €

Lehrgangsleistung:
In den Kursgebühren enthalten ist Theorie sowie die theoretische Prüfung.

Anmeldeschluss:
04. März 2022

Teilnehmer:
Es stehen 6 bis 12 Lehrgangsplätze zur Verfügung. Sollte bis zum Anmeldeschluss die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht sein, halten wir uns eine Stornierung der Veranstaltung vor. Bei mehr Teilnehmern als Lehrgangsplätze werden die Lehrgangsplätze nach der Reihenfolge des Einganges der Teilnehmergebühr vergeben.

Anmeldung:
Ausschließlich per Email an: mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum, vollständiger Anschrift, Telefonnummer/Mobilnummer, E-Mail-Adresse und bisherige Brevets. Die Anmeldung wird erst mit Überweisung der vollständigen Teilnehmergebühr gültig. Bei Absage nach Anmeldeschluss wird die gesamte Seminargebühr fällig.

Bitte mitbringen:
Schreibzeug und Snack für zwischendurch.

Hygiene:
Es wird ein entsprechendes aktuelles Hygienekonzept erstellt. Dieses wird im Voraus kommuniziert und ist für die Teilnahme verbindlich. In diesem Hygienekonzept wird aktuell eine Impf-, Test- und Maskenpflicht vorkommen. Ebenso werden Rückkehrer aus Risiko-/Hochrisiko-/Hochinzidenz-/Mutations-/Virusvariantengebieten nicht an dem Seminar teilnehmen können. Sofern eine Durchführung als Präsenzveranstaltung nicht möglich ist, wird das Seminar verschoben oder online über Teams stattfinden. Ein Sonderrücktrittsrecht aufgrund des Hygienekonzeptes besteht nur dann, wenn in die im Hygienekonzept vorgegebene Maßnahmen als unzumutbar anzusehen sind.

Sonderregelung:
Teilnehmer, welche innerhalb des Kalenderjahres die Vereinsmitgliedschaft in der TSGA beantragen wird die Aufnahmegebühr erlassen.

Autor: Heiko Horns